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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • Veranstaltung zum Wirksamwerden des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung zum 01.05.2011 in Stettin

     

    Die Veranstaltung wurde im Rahmen des deutsch-polnischen Wirtschaftskreises von der IHK Neubrandenburg organisiert.

     

    Folgende Schwerpunkte wurden behandelt:

    1. Die Freizügigkeit in der Auswahl des Arbeitsplatzes wird sich konzentrieren auf die norddeutschen Großstädte inc. Berlin und den Ballungsgebieten.

     

    2.Demographische Entwicklung und Fachkräftemangel machen sich auch in Polen bemerkbar.

     

    3. Ca. 17% der polnische Auswanderer gehen nach Deutschland.14.000 Deutsche  sind nach Polen ausgewandert.

     

    4. Die Arbeitslosigkeit z.B. in Westpolen geht  einher mit einem Fachkräftemangel. Fast jeder zweite Arbeitslose ist zwischen 18 – und 34 Jahre alt. Es gibt auch nach der Umstrukturierung der Landwirtschaft in Polen in diesem Bereich eine hohe Zahl von Arbeitslosen.

     

    5.Einen Abgleich zwischen den vorhandenen Arbeitslosen in D. und Polen und möglicher Ergänzungspotentiale ist noch offen.

     

    6.Noch keine erschöpfende Auskunft konnte gegeben werden zur

     

    Krankenversicherung

    Pflegeversicherung

    Arbeitslosenversicherung

     

    im Falle der Arbeitsaufnahme in beiden Ländern ab 01.05.2010.

     

    7. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen ist ebenfalls noch nicht ausreichend geklärt.

     

     

    Peter Bauer

    Mitglied des Bundesvorstandes

     

     

     

     

     

    13.09.2010