Mitgliederbereich
|
Sitemap
Home
Aktuelles
Vorstand
Mitglieder
Mitglied werden
Termine
Satzung
Finanzordnung
Qualitätsrichtlinien
Impressum
Kontakt
Kundenzufriedenheit
In Kooperation mit
Schreiben an Frau von der Leyen
Dessau-Roßlau, 04.04.2012
Gesetz zu Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen,
zunächst möchte ich mich im Namen meiner Mitglieder bei Ihnen und Ihrer Regierungskoalition für die Schaffung der neuen Gesetzgebung bedanken.
Dieses Gesetz sollte viele neue Möglichkeiten schaffen, arbeitsuchenden Menschen zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden.
Leider so scheint es, ist der politische Wille nicht auch gleichzeitig der Wille der Bundesagentur für Arbeit.
Seit dem 01.04.2012 liegen uns die neuen „Fachlichen Hinweise“ zum Umsetzen dieses Gesetzes seitens der Bundesagentur für Arbeit vor.
Diese lassen uns ganz stark daran zweifeln, dass die Privaten Arbeitsvermittler als Partner der Agenturen angesehen werden sollen.
Gegenüber der bisherigen Dienstanweisungen/HEGA´s, die uns als PAV die Vermittlung schon sehr erschwert haben, stellt sich beim Lesen der neuen HEGA-03-2012-Gesetz-MAbE-Anlage-3 die Frage, ob man seitens der Bundesagentur nach Möglichkeiten gesucht hat, wie man die Arbeit der PAV boykottieren kann.
Viele Regelungen sind nicht nachvollziehbar und behindern den Vermittlungsprozess massiv.
Leider lässt es sich nicht verhindern, an dieser Stelle näher auf die einzelnen Punkte der HEGA einzugehen. Ich werde mich jedoch auf die für uns wichtigsten beschränken:
Unter Punkt 1.2 Förderfähiger Personenkreis
wurde die Gruppe der Arbeitsuchenden (arbeitsuchende Nichtleistungsbezieher) komplett weggelassen.
In allen unseren Gesprächen war dieser Personenkreis ein wichtiger Bestandteil der zu erbringenden Vermittlung, da diese Personengruppe natürlich auch einen großen volkswirtschaftlichen Faktor ausmacht.
Unter 2. Einschaltung der PAV
bestimmt die Bundesagentur für Arbeit, dass nur noch
ein
Vermittler (zugelassener Träger) vom Bewerber ausgewählt werden darf.
Gerade die Möglichkeit, dass Bewerber mehrere Private Arbeitsvermittler gleichzeitig in Anspruch nehmen konnten, hat die Erfolgschancen für den Arbeitsuchenden erhöht.
Auch ist es nicht sinnvoll, wenn eingeschränkt wird, wo ein Privater Arbeitsvermittler seinen Sitz hat, um ihn zu beauftragen. Viele bundesweit agierende PAV´s werden hierdurch komplett in ihren Vermittlungsaktivitäten ausgebremst.
Unter Punkt 3.1 Erfolgreiche Vermittlung und 3.3.1 letzter Absatz
beschreibt die Bundesagentur für Arbeit, dass eine erfolgreiche Vermittlung erst dann durch den PAV zur Abrechnung gebracht werden kann, wenn sowohl der Arbeitsvertrag als auch der Beginn der Beschäftigung in der Gültigkeitsdauer des AVGS-MPAV lagen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt musste nur der Arbeitsvertrag in diesem Zeitraum geschlossen werden.
Diese Einschränkung hat zur Folge, dass wenn ein Arbeitsuchender einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, jedoch vom Arbeitgeber noch eine Mängelbeseitigung in Form einer Schulung (z.B. Staplerpass o.Ä.) vorausgesetzt wird, überzieht das Datum der Einstellung in der Regel das Gültigkeitsdatum des AVGS.
Somit würde der Private Arbeitsvermittler trotz seines Aufwandes keine Vergütung bekommen.
Es gibt an dieser Stelle Hunderte verschiedene Beispiele aus der Vergangenheit, bei denen Vermittlungen aus solchen Gründen entweder nicht zu Stande gekommen sind und wenn doch, der Private Arbeitsvermittler auf sein Honorar verzichten musste.
Unter Punkt 3.3.1 Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses (Aufzählung 4. Punkt),
schreibt die Bundesagentur für Arbeit, dass im Falle, dass der Bewerber, der einen Vermittlungsvorschlag durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erhalten hat, auch wenn der Private Arbeitsvermittler gleichzeitig aktiv die Vermittlung des Bewerbers beim gleichen Arbeitgeber unterstützt, die Vermittlungsbemühungen (des PAV) nicht anerkannt werden.
Dieser Umstand wurde aus den verschiedensten Gründen durch die Sozialgerichtsbarkeit im Sinne der PAV bereits anders entschieden.
Erstens zählt zu einer erfolgreichen Vermittlung auch das aktive Bemühen des Vermittlers und nicht nur ein Schreiben „bitte bewerben sie sich bei…“ und zweitens müssen hier auch kausale Zusammenhänge eine Rolle spielen.
Ein Bewerber der sich vor Monaten über einen Vermittlungsvorschlag bei einem Arbeitgeber bewerben sollte, jedoch nicht berücksichtigt wurde, kann laut der HEGA durch den PAV nicht nochmal bei diesem Arbeitgeber vorgestellt werden, da er diesen ja bereits kennen würde. Dies ist für eine Vermittlung des Bewerbers weder Ziel führend noch sinnvoll.
Unter Punkt 3.3.1 Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses (Aufzählung 5. Punkt),
untersagt die Bundesagentur für Arbeit, dass private Arbeitsvermittler miteinander kooperieren dürfen.
Über viele Jahre hinweg haben sich sehr gut funktionierende Netzwerke von Privaten Arbeitsvermittlern gebildet, um auch als kleines Unternehmen größere Marktanteile abdecken zu können. Diese gut funktionierenden Netzwerke sollen hier zerstört werden.
Ich frage Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, macht es nicht viel mehr Sinn, wenn ein Arbeitsvermittler in Berlin/Kreuzberg eine Stelle zu besetzen hat und ein Arbeitsvermittler in Berlin/Neuköln einen Arbeitsuchenden vertritt der genau auf diese Stelle passt, beide zusammen zu führen, als sowohl für den Arbeitsuchenden als auch für den Arbeitgeber nichts tun zu dürfen.
Letztendlich finde ich es kein Zeichen von angestrebter Partnerschaft wenn alle PAV im
Punkt 3.4.3
über eine Missbrauchswarnung unter Generalverdacht gestellt werden.
All diese Punkte lassen uns sehr daran zweifeln, ob man seitens der Bundesagentur für Arbeit an einer konstruktiven Zusammenarbeit im Hinblick auf stabile und nachhaltige Vermittlungsergebnisse interessiert ist oder ob es nur darum geht, einen lästigen Konkurrenten klein zu halten.
Wir wären sehr an einem klärendem offenen Gespräch zwischen den Vertretern der PAV und der Bundesagentur für Arbeit im Beisein des Ministeriums für Arbeit und Soziales interessiert, um einen Konsens zu schaffen, der für alle Seiten ein gleichberechtigtes Arbeiten ermöglicht.
Mit freundlichen Grüssen
Ring der Arbeitsvermittler e.V.
Bundesvorsitzender
Frank Lüngen
04.04.2012
Copyright © 2013 Ring der Arbeitsvermittler e.V.
|
Novotrend Softwarelösungen